Gebühren
Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen
Rentenberaters entstehen Kosten im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG). Für die Erstberatung fallen Kosten bis zu 190,00 € (Verbraucher)
oder 260,00 € (Firmen) an.
Zur Gebühr sind zudem alle Auslagen (z. B. Porto,
Schreibauslagen, Telefon- oder Reisekosten, ... usw.) und die gesetzliche
Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten.
Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte
Honorar zu den Werbungskosten und hilft Ihnen ganz individuell Steuern
zu sparen.
Da jeder Beratungsfall persönliche Besonderheiten
hat und es deshalb kaum möglich ist, pauschale Honorare für eine
bestimmte Tätigkeitsart zu nennen, empfiehlt es sich vor Mandatsübergabe
Fragen im Zusammenhang mit den Gebühren zu klären.
Ich werde jedoch immer bemüht sein, Ihnen von
Beginn an einen Gebührenrahmen zu bezeichnen, da Kostenklarheit ein
wesentlicher Grundsatz im Geschäftsbetrieb ist.